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FAQ | Was soll mit dem Verpackungsgesetz erreicht werden?

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Das Verpackungsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

„Ziele des Verpackungsgesetzes sind der Schutz der Umwelt und ein fairer Wettbewerb. Es soll helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst hochwertig zu verwerten sowie Rohstoffe im Kreislauf zu führen. Das Verpackungsgesetz verpflichtet unter anderem die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen.“ (Zitat UBA)

Wer bezahlt wofür?

  • Wer Verkaufsverpackungen herstellt und wer verpackte Produkte vertreibt und/oder verkauft muss diese von einem dualen System lizenzieren lassen. Für die Lizensierung ist ein Lizenzentgelt zu zahlen, dessen Höhe von Gewicht der Verpackung, der Art des Materials und der Menge der jeweiligen Verkaufsverpackungen abhängt.
  • Jeweils eines der zehn dualen Systeme beauftragt einen regionale Entsorger für drei Jahre die Verpackungen über den Gelben Sack und/oder die Gelbe Tonne, außerhalb der kommunalen Sammlungen einzusammeln. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt unter Einsatz der Lizenzentgelte. Darum kostet der Gelbe Sack nichts und die Gelbe Tonne wird natürlich ebenfalls entgeltfrei umgeleert.
  • Jeder Endverbraucher hat die Kosten für die Entsorgung der gebrauchten Verkaufsverpackungen bereits beim Kauf des Produktes mit dem anteilig dem Produktpreis hinzugerechneten Lizenzentgelt beglichen.
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