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Wichtige Hinweise

Transport | Miete | Entsorgungskosten

Die Gesamtkosten für unsere Containerdienstleistungen setzen sich zusammen aus …

  • den Containertransport- und Containermietleistungen sowie
  • den Entsorgungskosten für die im Container befindlichen Abfälle.
  • Selbstverständlich ist auch Mehrwertsteuer hinzuzurechnen, diese beträgt derzeit 19%.
  • Die Containerdienstpreise entnehmen Sie bitte der Preisliste.

Beladung bis Containeroberkante

  • Durch den Auftraggeber (das sind Sie, der Kunde/die Kundin) ist die ordnungsgemäße Beladung der zur Verfügung gestellten Container sicherzustellen.
  • Die maximale Zuladung für jeden der hier aufgeführten Container endet an der Containeroberkante.

Beladung gemäß Vereinbarungen zur Abfallart

  • Container, die nicht zulässige/nicht vereinbarte Abfälle enthalten werden von den Entsorgungsanlagen abgewiesen und zur Sortieranlage transportiert. Die Kosten für die Sortierung/Entsorgung und für die zusätzlichen Transporte werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  • Welche Abfälle zusammen in einen Container passen, welche Abfallarten ohnehin Mischfraktionen sind und welche Abfallarten immer ohne Zumischung anderer Abfälle entsorgt werden, das erfahren Sie hier.

Aufstellgenehmigung

  • Bei Containergestellung im öffentlichen Verkehrsraum (auf der Straße, einem Fußweg oder Parkplatz) ist eine Aufstellgenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde rechtzeitig vor dem geplanten Aufstelltermin des Containers einzuholen. Werden die Maße des Containers für die Antragstellung benötig, informieren Sie sich bitte hier.
  • Die Aufstellgenehmigung ist bei der Aufstellung des Containers immer vorzuweisen. Idealerweise ist bereits bei der Anmeldung eines Containers deren Vorhandensein zu bestätigen, wenn möglich, ist sie bereits als Dateianhang hochzuladen.
  • Die vorgeschriebene Absicherung des Containers ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie unbedingt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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