Gelbe Säcke und Gelbe Tonnen richtig bereitstellen
Und zwar bis 6 Uhr morgens
Bei den Gelben Säcken ist zu beachten, dass …
- diese gut verschnürt und unbeschädigt am Abholtag bis 6 Uhr morgens an der mit dem Sammelfahrzeug erreichbaren Straße vor Ihrem Grundstück zur Einsammlung bereitliegen müssen.
- Defekte Gelbe Säcke werden nicht mitgenommen, da es beim Transport bis zum Entsorgungsfahrzeug zur unkontrollierten Entleerung der Säcke kommen kann.
Bei den Gelben Tonnen/Containern ist zu beachten, dass …
- diese gemäß § 21 Absatz 3 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Umleerung an befestigten Straßen aufgestellt werden müssen. Und zwar auf dem Fußweg, an der Bordsteinkante oder am Fahrbahnrand innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche. Auch diese müssen vom Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sein.
- Bitte stellen Sie die Gelben 240 Liter Tonnen am Bereitstellungsplatz immer so auf, dass der Griff zwischen der Deckelbefestigung in Richtung Straße zeigt.
- Das erspart es den Müllwerkern, die Tonnen
erst umzudrehen, bevor sie diese am genannten Griff zum Sammelfahrzeug ziehen/rollen und mit der Deckelöffnung in Richtung Sammelfahrzeug in die Schüttung/den Lifter einhängen. - Die Gelben 1.100 Liter Müllgroßbehälter (MGB) werden öfter geleert und dazu von den Müllwerkern vom Standplatz zum Sammelfahrzeug und zurück gebracht.
Einsammlung Gelber Säcke

Gelbe Säcke nur verschlossen und unbeschädigt bereitlegen

Sollten Wind oder Tiere aus offenen oder aufgerissenen Gelben Säcken die darin gesammelten Verkaufsverpackungen auf Straßen, Wege oder in Hecken verweht/verstreut haben, liegt es in der Verantwortung des Abfallerzeugers/Haushaltes, das zerstreute Verpackungsmaterial einzusammeln und in einem unbeschädigten Gelben Sack erneut zur Einsammlung bereitzulegen.

Sammeltermin vergessen?
- Wer Gelbe Säcke oder Gelbe Tonnen zu spät bereitstellt, also erst, nachdem das Sammelfahrzeug die Straße am festgelegten Sammeltermin ab 6 Uhr morgens durchfahren hat, muss gemäß § 21 Absatz 6 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises ABI bis zum nächsten regulären Termin auf die Leerung warten.
Straße gesperrt?
- Sind die Straßen wegen Sperrungen, Bauarbeiten oder anderer genehmigter Umstände für die Entsorgungsfahrzeuge nicht befahrbar, sind Abfallbehälter und Gelbe Säcke an der nächsten befahrbaren Straße bereitzustellen.