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Mehrkosten fallen an bei …
Falsch-/Fehlbefüllung und bei Störstoffgehalten
Sollten wir bei der Abholung Ihres Containers feststellen, dass die vereinbarten Abfälle mit anderen Abfällen oder Störstoffen vermischt oder verunreinigt sind. Dann führen wir eine Nachsortierung durch.
Die Kosten dafür stellen wir Ihnen in Rechnung. Für die aussortierten Abfälle entstehen neben den Sortierkosten auch Entsorgungskosten.



So halten Sie die Kosten gering
- Befüllen Sie unsere Container immer, wie vereinbart sortenrein, beziehungsweise bei den Mischsorten (Baumischabfälle, Sperrmüll und mineralischer Bauschutt) nur mit den Abfällen, die jeweils dazu gehören.
- Befüllen Sie unsere Container stets sortenrein, wie vereinbart. Bei Mischsorten – Baumischabfällen, Sperrmüll und mineralischem Bauschutt – dürfen keine Störstoffe in Form von gefährlichen Abfällen, wie Teerpappe, Asbest oder Dämmstoffen enthalten sein.
Handeln Sie umweltbewusst
- Stellen Sie fest, dass neben den angemeldeten Abfällen auch noch anderes zu entsorgen ist, bestellen Sie, wie in dem hier beschriebenen Entsorgungsbeispiel unbedingt weitere Container für die anderen Abfallarten.