1. Startseite
  2. Verkaufsverpackungen einsammeln
  3. Antworten auf Fragen zum Gelben Sack
  4. FAQ | Gibt es eine Kennzeichnung für eine Verkaufsverpackung?

FAQ | Gibt es eine Kennzeichnung für eine Verkaufsverpackung?

Ihre Kundenberater informieren

Nein, …

seit dem Jahr 2009 müssen Verkaufsverpackungen nicht mehr gekennzeichnet werden.

Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen bei einem der dualen Systeme lizenziert werden, das Kennzeichen des jeweiligen dualen Systems müssen sie aber nicht mehr tragen.

Daraus folgt, dass alle leeren, genutzten, gebrauchten Verkaufsverpackungen über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgt werden müssen, ganz gleich ob sie ein Kennzeichen, wie zum Beispiel den „Grünen Punkt“, dass Kennzeichen der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG tragen, oder nicht.

Verpackungsgesetz

  • Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes im Jahr 2019 besteht weiterhin keine Plicht zur Kennzeichnung von Verpackungen.
  • Gemäß § 6 VerpackG ist es aber vorgegeben, dass Verpackungen zur „Identifizierung des Verpackungsmaterials“ gekennzeichnet werden können. Es heißt dort wie folgt …

„Verpackungen können zur Identifizierung des Materials, aus dem sie hergestellt sind, mit den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden. Die Verwendung von anderen als den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen zur Kennzeichnung der gleichen Materialien ist nicht zulässig.“

Menü