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FAQ | Warum darf das Spielzeugauto nicht in den Gelben Sack?

Warum soll das „Plasteauto“ und andere so genannte stoffgleiche Abfälle (Nichtverpackungen) aus Kunststoff nicht ebenso wie die „Plastetüte“ über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt werden?

Ihre Kundenberater informieren

  • Der Grund ist die Finanzierung der Entsorgung der Verpackungsabfälle im Rahmen der Produktverantwortung der Hersteller.
  • Hersteller und der Handel finanzieren das privatwirtschaftliche Sammel- und Entsorgungssystem nur für Verkaufsverpackungen. Unter anderem geht das über den Entsorgungskostenanteil, der in jedes verpackte Produkt einkalkuliert ist und der beim Kauf des Produktes vom Käufer (also den Bürgerinnen und Bürgern) erbracht wird.
  • Die Kosten der Entsorgung des „Plasteautos“ und der anderen so genannten stoffgleichen Abfälle (Nichtverpackungen) werden im Landkreis ABI aus den Abfallentgelten finanziert.

Bild | Das gehört nicht in den Gelben Sack!

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